Kosten

Grundlage bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):

  • Abrechnung von Rahmengebühren
  • Abrechnung nach Gegenstandswert
  • Gebührenvereinbarung
  • bei begrenztem Einkommen

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe

Hier finden Sie eine “PDF-Datei” (Link zu “Justiz in Sachsen”) mit Ausfüllhinweis zum Download. 

Beratungshilfe

Hier finden Sie eine “PDF-Datei” mit Ausfüllhinweis zum Download.

Im Falle einer bewilligten Beratungshilfe zahlen Sie eine Gebühr von 15,00 € pro Beratungsfall, eine weitere Vergütung erfolgt durch die Staatskasse.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ausfüllhinweise in gesondertem Vordruck

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ausfüllhinweise zur Erklärung

Beratungshilfe Formular

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Hinweisblatt Beratungshilfe

Hinweisblatt zum Antrag auf Beratungshilfe

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner