Grundlage bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
- Abrechnung von Rahmengebühren
- Abrechnung nach Gegenstandswert
- Gebührenvereinbarung
- bei begrenztem Einkommen
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe
Hier finden Sie eine “PDF-Datei” (Link zu “Justiz in Sachsen”) mit Ausfüllhinweis zum Download.
Beratungshilfe
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Im Falle einer bewilligten Beratungshilfe zahlen Sie eine Gebühr von 15,00 € pro Beratungsfall, eine weitere Vergütung erfolgt durch die Staatskasse.